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Vorbeugender Brandschutz

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Ziel des Vorbeugenden Brandschutzes ist es, der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.

Im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren bedienen sich viele Behörden, wie z.B. die Bauaufsichtämter und auch die Ordnungsämter, des Sachverstandes der Brandschutzdienststellen zur Beurteilung brandschutztechnischer Risiken.

Der Brandschutz ist eine klassische Aufgabe, die dem Schutz von Menschen und Sachwerten dient. Die Grundlagen hierzu sind in der Brandenburgischen Bauordnung und dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz verankert.